Heizungs Effizienz.Check
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen sind Sie als Betreiber einer Erdgas-Zentralheizung aufgefordert, einen „Effizienz.Check" von einem Schornsteinfeger, SHK Gewerk oder Energieberater durchführen zu lassen.
Bis zum 15.09.2024 sind alle Betreiber einer Erdgas-Zentralheizung verpflichtet, einen entsprechend zugelassenen Fachhandwerker/in zu beauftragen, welcher die Heizungsprüfung durchfuhrt.
In diesem Rahmen ist zu prüfen:
- ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
- ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
- ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
- inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
Das Ergebnis der Prüfung wird laut Verordnung schriftlich festgehalten. Optimierungen müssen bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden. Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Erdgas-Zentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete und ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.
Durch den Effizienz.Check besteht für Sie die Möglichkeit,
Energie und damit Kosten zu sparen.
Für weitere Informationen oder Auftragserteilung können Sie sich per E-Mail mit Kundennummer und /oder entsprechender Liegenschaft bei mir melden.




